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Die Abteilung Hygiene und Infektionsschutz erfüllt wichtige Überwachungs- und Servicefunktionen, um die Bürger vor übertragbaren Infektionskrankheiten zu schützen.
Landkreis Sankt Wendel
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel
Bernd Müller
T 06851 801-5331
F 06851 801-5390
Uwe Prinz
T 06851 801-5308
F 06851 801-5390
Infektionsschutz
bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen:
Hygiene
Regelmäßige Begehungen, Hygienekontrollen mit der Überprüfung von Hygienestandards, Beratung zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen:
Belehrung
über die korrekte hygienische Handhabung von Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Die Bescheinigung der Erstbelehrung darf vor Beginn der erstmaligen Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein. Das Dokument der Erstbelehrung ist unbefristet gültig. Alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber oder durch das Gesundheitsamt erfolgen und dokumentiert werden.
Nach der Teilnahme an der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, dafür ist die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Kosten für die Belehrung betragen 38 Euro.
Die Belehrungen finden alle zwei Wochen dienstags von 15 bis 16 Uhr statt und dauert etwa 45 Minuten. Start: 7. Januar. Zum Belehrungstermin sind Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich: (06851) 801-5334.
Achtung: Der genaue Ort der Veranstaltung kann je nach Teilnehmerzahl wechseln. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer telefonischen Anmeldung. In jedem Fall wird er aber in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes, Werschweilerstr. 40, 66606 St. Wendel sein.
Beim Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel können Belehrungen im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz nun auch online durchgeführt werden.
Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder der Ausgabe mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu zählen auch Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen.
Während der Online-Belehrung werden in Videos hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis auf das persönliche BundID-Konto übermittelt und kann von dort heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.
Die Gebühr beträgt, wie auch bei Präsenz-Belehrungen, 38 Euro. Zahlungsmethoden: Kreditkarte. Weitere Informationen: Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel, Tel. (06851) 8015334, E-Mail: gesundheitsamt@lkwnd.de
Die zur Online-Belehrung genutzte Plattform wurde im Zuge des Onlinezugangsgesetzes durch das Land Niedersachsen entwickelt und den saarländischen Landkreisen zur Verfügung gestellt. Finanziert und gefördert wurde das Projekt von der Europäischen Union.
Landkreis Sankt Wendel
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel
Montag - Donnerstag:
8 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Freitag:
8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr