Körpergewicht mittels Bioimpedanz aus der Bioimpedanzwaage.

Gesundheitsschutz

Abteilung Hygiene und Infektionsschutz

Die Abteilung Hygiene und Infektionsschutz erfüllt wichtige Überwachungs- und Servicefunktionen, um die Bürger vor übertragbaren Infektionskrankheiten zu schützen.

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel

Ansprechpartner

Bernd Müller

T 06851 801-5331
F 06851 801-5390

Ansprechpartner

Uwe Prinz

T 06851 801-5308
F 06851 801-5390

Aufgaben des Gesundheitsschutzes

Infektionsschutz

bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen:

  • Kontaktaufnahme mit infiziertem Bürger
  • ggf. Anordnung einer häuslichen Isolation, eines Tätigkeitsverbots
  • Ermittlung der Infektionsquelle
  • Ermittlung möglicher Kontaktpersonen
  • Vorgaben für das Arbeiten in oder für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mithilfe bei größeren Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen

Hygiene

Regelmäßige Begehungen, Hygienekontrollen mit der Überprüfung von Hygienestandards, Beratung zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen:

  • in Krankenhäusern/medizinischen Einrichtungen/Arztpraxen,
  • in Altenheimen,
  • im Gewerbe im Bereich der Gesundheits- und Schönheitspflege (z. B. Fußpfleger, Friseure, Tätowierer oder Kosmetikunternehmen),
  • in Schulen, Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen,
  • in Schwimmbädern/Badegewässern,
  • in Trinkwasseranlagen.

Belehrung

über die korrekte hygienische Handhabung von Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Weitere Informationen und Dokumente

Belehrung nach § 43 IFSG

Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen;
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Die Bescheinigung der Erstbelehrung darf vor Beginn der erstmaligen Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein. Das Dokument der Erstbelehrung ist unbefristet gültig. Alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber oder durch das Gesundheitsamt erfolgen und dokumentiert werden.

Nach der Teilnahme an der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, dafür ist die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Kosten für die Belehrung betragen 38 Euro.

Die Belehrungen finden alle zwei Wochen dienstags von 15 bis 16 Uhr statt und dauert etwa 45 Minuten. Start: 7. Januar. Zum Belehrungstermin sind Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich: (06851) 801-5334.

Achtung: Der genaue Ort der Veranstaltung kann je nach Teilnehmerzahl wechseln. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer telefonischen Anmeldung. In jedem Fall wird er aber in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes, Werschweilerstr. 40, 66606 St. Wendel sein.

Online-Belehrung im Lebensmittelbereich

Beim Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel können Belehrungen im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz nun auch online durchgeführt werden.

Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder der Ausgabe mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu zählen auch Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen.

Während der Online-Belehrung werden in Videos hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis auf das persönliche BundID-Konto übermittelt und kann von dort heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.

Die Gebühr beträgt, wie auch bei Präsenz-Belehrungen, 38 Euro. Zahlungsmethoden: Kreditkarte. Weitere Informationen: Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel, Tel. (06851) 8015334, E-Mail: gesundheitsamt@lkwnd.de 

Die zur Online-Belehrung genutzte Plattform wurde im Zuge des Onlinezugangsgesetzes durch das Land Niedersachsen entwickelt und den saarländischen Landkreisen zur Verfügung gestellt. Finanziert und gefördert wurde das Projekt von der Europäischen Union.

Gesundheitsamt Landkreis Sankt Wendel

Anschrift

Landkreis Sankt Wendel
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel

Kontakt

T (06851) 801-5301
F (06851) 801-5390

gesundheitsamt@lkwnd.de 

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
8 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Freitag: 
8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr