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Der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird tätig in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind u.a. das Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht, die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch, Tarifbestimmungen für den öffentlichen Dienst, das Heilpraktikergesetz sowie geltende Anzeige- und Meldepflichten.
Das Gesundheitsamt registriert und archiviert auch alle eingehenden Todesbescheinigungen, erteilt diesbezügliche Auskünfte und leitet die Informationen zur statistischen Auswertung an das Krebsregister weiter.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Sankt Wendel berät und betreut Kinder und Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Auch Einrichtungen können sich mit Fragen rund um das Thema Kindergesundheit an uns wenden.
Die Aufgabengebiete umfassen:
Aufgabenbereiche:
Kontakt:
Klaus Menzner
T 06851 801-5313
Nadine Hennes
T 06851 801-5314
Der Schulpsychologische Dienst des Landkreises Sankt Wendel berät Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bei schulbezogenen Problemen und Fragestellungen.
Voraussetzung ist, dass das Kind eine öffentliche Schule im Landkreis Sankt Wendel besucht. Die Beratung ist als Dienstleistung des Landkreises Sankt Wendel für die Ratsuchenden kostenlos, und wir unterliegen der Schweigepflicht.
Die Inanspruchnahme der schulpsychologischen Beratung ist freiwillig.