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Wenn Sie mit Schusswaffen umgehen oder umgehen möchten, sind unterschiedliche Erlaubnisse gemäß Waffengesetz erforderlich. Für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gelten folgende Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Waffengesetz WaffG:
Des Weiteren ist für die Erteilung der meisten waffenrechtlichen Erlaubnisse ein Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Waffen erforderlich. Diese Voraussetzungen können für die einzelnen Erlaubnisse abweichen und werden in den folgenden Anträgen individuell abgefragt.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit sowie Ihrer persönlichen Eignung werden umfangreiche Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen durch die Waffenbehörde eingeholt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter der Waffenbehörde:
Buchstabenbereich A bis K: T 06851 801-2825
Buchstabenbereich L bis Z: T 06851 801-2834