Bauen

Innerhalb der Kreisverwaltung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde für Fragen rund um das Bauen zuständig.

Richtlinien zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz

Der Landkreis Sankt Wendel kann Eigentümer von Bauernhäusern bei der stilgerechten Sanierung beraten und auch bis zu 1500 Euro finanziell fördern. Was gefördert wird, legen die „Richtlinien zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz“ fest. Weitere Informationen: Dezernat für Bildung, Infrastruktur und Sicherheit des Landkreises Sankt Wendel, Mommstraße 31, 66606 St. Wendel, T 06851 801-4501, E-Mail: Immobilienmanagement(at)lkwnd.de.

Richtlinien zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz