Kindertageseinrichtungen

Der Kindergarten hat die Aufgabe, Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt zu betreuen, zu bilden und zu erziehen.

Die Kinderkrippe dient als sozialpädagogische Einrichtung der Betreuung von Kindern vor Erreichen des Kindergartenalters. Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder bis 12 Jahre (ausnahmsweise bis 14 Jahre möglich) vor und nach dem Schulunterricht.

Für die Betreuung von Kindern stehen vor- und nachmittags Regelplätze zur Verfügung. Tagesstättenplätze garantieren über die Regelplatzangebote hinaus auch die Versorgung von Kindern über die Mittagszeit.
Die Betreuung von Kindern unterschiedlicher Altersstufen ist in altersgemischten Gruppen möglich.
Alle drei Jahre veranlasst das Jugendamt die Fortschreibungen eines Entwicklungsplanes mit dem Ziel, ausreichend Plätze in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen.

Kosten für den Besuch von Tageseinrichtungen können im Rahmen einer Einkommensüberprüfung ganz oder anteilig vom Jugendamt übernommen werden.

Träger von Tageseinrichtungen erhalten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Zuschüsse zu den Bau- und Personalkosten. Der Landkreis Sankt Wendel übernimmt weiterhin im Rahmen einer entsprechenden Richtlinie anteilige Kosten für Sanierungsmaßnahmen.

Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Sankt Wendel

Kontakt:
Sekretariat
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
Kreisjugendamt(at)lkwnd.de
 
Sachgebietsleitung: 
Monika Gerhart 
T 06851 801-5103

Einen Antrag auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch eines Kindergarten, Kinderkrippe oder Kinderhortes sowie Kostenübernahme für die nachschulische Betreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule finden Sie hier.

Folgende Mitarbeiter sind für die Antragsbearbeitung zuständig:

Buchstabe A–D
Sabine Müller
T 06851 801-5147

Buchstabe E – L
                  T – Z

Mona Seibert
T 06851 801- 5148

Buchstabe M – S
Marianne Steinmetz
T 06851 801-5143