Kinder in Pflegefamilien

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner eigenen Familie, sondern ersatzweise in einer anderen Familie, einer Pflegefamilie, lebt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich, zeugen jedoch in der Regel von belastenden Vorerfahrungen des Kindes mit seinem sozialen Umfeld.

Pflegekinder treffen im Normalfall auf ihnen bislang nicht bekannte Pflegeeltern. Es gibt jedoch auch Fälle der sogenannten „Verwandtenpflege“, wo Pflegekinder zum Beispiel bei den Großeltern, wohnen.

Im Gegensatz zu adoptierten Kindern haben Pflegekinder nicht den Status des eigenen Kindes. Der Verbleib in der Pflegefamilie kann unterschiedlich lange ausfallen. Die Rückführung in die Herkunftsfamilie ist oft Ziel der Hilfe. Je nach Hilfebedarf lassen sich Pflegeverhältnisse unterscheiden.

Die Bereitschaftspflege ist die kurzfristige und kurzzeitige Unterbringung nach einer Krisenintervention als Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls.

Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die auch auf Dauer angelegt sein kann. Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes ist nicht nur für die Kontakte zu den im Landkreis betreuten Pflegekindern zuständig, sondern erfüllt auch die Aufgabe, Pflegeeltern zu werben, zu überprüfen und später bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Sind festgelegte Ausnahmekriterien nicht erfüllt, dauert die Familienpflege etwa länger als 8 Wochen, so ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes einzuholen. Werden mehr als 6 Kinder betreut, ist vom Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis auszustellen.

Keine Pflegekinder im zuvor genannten Sinne sind Tagespflegekinder. Die Tagespflege reagiert nicht auf erzieherischen Bedarf oder eine Notsituation, sondern stellt als eine Form der Tagesbetreuung lediglich die tageszeitlich beschränkte Kinderbetreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigen oder alternativ der Tagespflegeperson dar.

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